Bitte beachten Sie: Der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen mir als Behandlerin und Ihnen
als PatientIn. Die therapeutischen Leistungen in meiner Praxis sind reine Privatleistungen, die grundsätzlich
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft)
ob die vorgesehenen Behandlungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung anerkannt ist und in welcher Höhe eine
Erstattung erfolgt. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung bitte vor Beginn der Therapie. Eine Nicht- oder
Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die Begleichung der von mir gestellten Honorarforderung.
Eine Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985
und kann bei Privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
Das Honorar ist – unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Private (Zusatz-) Krankenkasse - stets
unmittelbar nach jeder Behandlung mit EC oder bar gegen Quittierung zu begleichen.